Glossar

Baureserven

Baureserven entsprechen der Bilanz zwischen den Flächen oder Volumen, die gemäss Zonen-und Bauordnung gebaut werden können, und den Flächen oder Volumen, die tatsächlich gebaut sind. Das Ausmass der Baureserven, für Grundstücke, die vor den 1990 Jahren bebaut wurden, ist in der Regel gross.

Baureserven werden auch Geschossflächenreserven genannt.

Baureserven können im Ausbaugrad ausgedrückt werden.

Baureserven sind Indikatoren der baulichen Dichte.

Bauliche Dichte

Bauliche Dichte beschreibt das Verhältnis von Bauvolumen oder Geschossfläche zur Grundfläche.

Die bauliche Dichte wird in der Bau- und Zonenordnung mittels Ausnützungsziffer (AZ) oder Baumassenziffer (BMZ) festgelegt. Indirekt können auch Überbauungs- (ÜZ) oder Freiflächenziffer (FFZ) sowie Bestimmungen zu Höhe und Abständen von Gebäuden das Mass der baulichen Dichte umschreiben. Ferner können als Indikatoren auch die Geschossflächenreserven und der Ausbaugrad herangezogen werden.

EFH

EFH ist die Abkürzung für Einfamilienhaus. Sie wird auch in Wortzusammensetzungen gebraucht, zum Beispiel EFH-Quartier (Einfamilienhausquartier). Im Französischen wird EFH durch den Begriff Villa ersetzt.

Energiebezugsfläche EBF

Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die Summe aller Flächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Benutzung ein Beheizen notwendig ist. Dazu gehören sämtliche Aufenthaltsräume (Wohnen, Essen, Küche, Schlafen, Hobby- und Bastelräume), aber auch Treppenhäuser und Korridore.

Nicht einberechnet werden unbeheizte Räume wie Waschküchen, Heiz- und Maschinenräume, sowie Garagen und Keller.

Energiebezugsfläche pro Person

Die Energiebezugsfläche pro Person wird berechnet, indem die gesamte Energiebezugsfläche der Liegenschaft oder Wohnung durch die Anzahl ihrer Bewohner·innen geteilt wird.

Je mehr Bewohner·innen in einem EFH wohnen, umso tiefer liegt die Energiebezugsfläche pro Person. Deshalb lohnt es sich in unterbelegten EFH eine oder mehr Wohnungen für zusätzliche Bewohner·innen einzufügen. Eine EFH-Sanierung sollte idealerweise die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und die Energiebezugsfläche pro Person senken.

Umbaureserven

Umbaureserven bezeichnen gebaute, gemäss Planungs- und Baugesetz anrechenbare Flächen oder Volumen, die keinem Wohnzweck dienen, aber mittels eines Umbaus zum Wohnen umgenutzt werden können. Zum Beispiel ein Estrich (Dachboden), der zum Wohnen ausgebaut wird.

Reserven

Als Reserven gelten hier alle Flächen- und Volumen, die für die Umsetzung eines MetamorpHouse-Projekts genutzt werden können. Sie beinhalten Baureserven, Umbaureserven und Wohnreserven.

Wohnfläche pro Person

Die Wohnfläche pro Person wird berechnet, indem die Summe der Wohnungsfläche durch die Gesamtzahl ihrer Bewohner·innen geteilt wird.

Als Wohnungsfläche gilt die bewohnbare (beheizte) Fläche der Liegenschaft oder Wohnung in Quadratmetern. Keller und Estrich (Dachgeschossräume) fallen bei der Berechnung ausser Betracht.

Wohnreserven

Wohnreserven bezeichnen selten genutzte Wohnflächen und -räume, von denen die Eigentümer·innen bereit wären, sich zu trennen, um einer zusätzlichen Wohnung Platz zu machen.

Zum Beispiel, wenn ältere EFH-Bewohner·innen nur noch das Erdgeschoss ihrer Liegenschaft bewohnen, stellt das Obergeschoss eine Wohnreserve dar, die für die Gestaltung einer separaten Wohnung genutzt werden könnte.

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