Um eine zusätzliche Wohnung zu gestalten, muss ihr eine bestimmte Fläche zugeteilt werden können. Es braucht eine Reservefläche.
Es gibt drei Arten von Reserven: die Baureserve, die Wohnreserve und die Umbaureserve.
Bis in die 1990er Jahre waren die angebotenen Grundstücke gross und die neuen Einfamilienhäuser nutzten häufig nicht alle Baurechte.
Sie verfügen somit über Baureserven.
Seither sind die angebotenen Grundstücke unter dem Druck steigender Bodenpreise kleiner geworden und die Baurechte meist ausgeschöpft
Die Wohnreserve ist die zweite Ressource, die für eine zusätzliche Wohnung zur Verfügung steht. Es handelt sich um jene Fläche, auf die die Eigentümer und Eigentümerinnen zu verzichten bereit sind, wenn der Haushalt kleiner wird, zum Beispiel, das Obergeschoss.
Diese Fläche bildet die Wohnreserve.
Die Umbaureserve ist die dritte Ressource. Es handelt sich um jene gebauten Räume, die baurechtlich angerechnet sind, aber nicht zum Wohnen genutzt werden: Dachboden, Garage oder Keller.
Die Fläche, die der neuen Wohnung zur Verfügung steht, entspricht der Summe der drei Reserven: Baureserve, Wohnreserve und Umbaureserve.
Das heisst nicht, dass alle verfügbaren Reserven genutzt werden müssen!
Das Projekt sollte vielmehr so dimensioniert werden, dass es dem Lebens- und Wohnszenario, den finanziellen Möglichkeiten und dem angestrebten ökologischen Fussabdruck entspricht.
Und selbst eine sehr kleine Baureserve kann eine Hausteilung ermöglichen.
Das Haus S. wurde in den 1930er Jahren gebaut.
Ursprünglich zählte es zwei kleine übereinanderliegende Wohnungen und separat vermietete Zimmer im Dachgeschoss. Die Ausstattung mit Nasszellen war beschränkt: Es gab zwei gemeinsame Toiletten auf den Treppenpodesten und eine Badewanne im Keller.
Seit den 1970er Jahren wurde das Haus nur noch von einer Familie bewohnt. Ein Zimmer war inzwischen zum Badezimmer umgenutzt worden.
Bild: Ralph Feiner, CC-BY-NC-ND 4.0
Als die Kinder ausziehen, möchten die Eltern ihren Wohnraum auf das Erdgeschoss beschränken, wo es weder Toilette noch Badezimmer gibt.
Die zwei oberen Geschosse bilden die Wohnreserve.
Die Baureserve ist sehr beschränkt, ermöglicht jedoch den Bau einer Aussentreppe, um die beiden Wohnungen zu erschliessen.
Der Bau eines neuen Treppenhauses erlaubt im Erdgeschoss die Fläche der alten Treppe freizulegen.
Diese Fläche bildet die Umbaureserve.
Der Einbau eines Badezimmers an Stelle der ehemaligen Treppe ermöglicht dem Eigentümerpaar barrierefrei zu wohnen.
Das Dach des Treppenanbaus bietet der Maisonettewohnung einen privaten Aussenraum. Die Terrasse liegt vor dem Wohnbereich im Dachgeschoss.
Dieses Projekt ist das Resultat einer sorgfältigen Verknüpfung einer winzigen Baureserve, einer kleinen Umbaureserve und einer grosszügigen Wohnreserve.
Dank dieser Kombination wird die Liegenschaft wieder optimal genutzt.
Dieser Bereich richtet sich an Gemeinden, Kommunen, Bewohnerinnen und Bewohner, die aktiv an der Transformation ihrer EFH-Siedlung(en) teilnehmen möchten. Nur in französischer Sprache verfügbar.
Der Bericht « Densification des zones villas. Une grille de référence », der für die Region Morges erstellt wurde, ist kostenlos im PDF-Format verfügbar.
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus, um den Link zum Download zu erhalten.
Cette section s’adresse aux propriétaires d’une maison individuelle qui souhaitent la rénover/transformer pour l’adapter à leurs besoins.
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