Bei der Hausteilung sollte die Erschliessung der Wohnungen den Bewohnern und Bewohnerinnen die Möglichkeit bieten, einander zu begegnen und gleichzeitig ihre Privatsphäre zu wahren.
Die Erschliessung sollte auch Veränderungen in der Raumverteilung zulassen.
Grundsätzlich können die Wohnungen entweder durch getrennte Hauseingänge oder durch einen gemeinsamen Eingang erschlossen werden.
Den Aussenbereich zwischen Strasse und Haus kann man den Wohnungen individuell zuordnen oder als gemeinsamen Begegnungsraum gestalten.
Das Video «Zu- und Eingänge gestalten» zeigt, wie Begegnungs- und Rückzugsmöglichkeiten miteinander vereinbart werden können.
Deshalb lohnt es sich bei der Treppengestaltung ein paar Grundsätze zu beachten.
Überlagern sich die Zu- und Abgangsflächen der Treppenzirkulation und die Erschliessung der Räume, ist es schwierig, eine unabhängige Wohnung abzutrennen.
Bevor jedoch eine neue Aussentreppe erstellt wird, lohnt es sich zu prüfen, ob die bestehende Treppe nicht so umgestaltet werden kann, dass die Treppenzirkulation unabhängig von der Erschliessung der einzelnen Räume funktioniert.
Durch die Trennung von Treppenzirkulation und Raumverteilung können mehrere Wohnungen an die Treppe angeschlossen werden.
Ein Beispiel hierfür ist das Haus B. Die Zirkulationsflächen der bestehenden Innentreppe sind klar von der Geschoss- und Raumverteilung getrennt.
Durch den Anbau einer neuen Aussentreppe werden getrennte Hauseingänge im Erd- und Obergeschoss geschaffen.
Die Verdoppelung der Zugänge, kombiniert mit der bestehenden Innentreppe, bietet verschiedene Nutzungsoptionen des Obergeschosses:
Das Haus A wurde in drei übereinanderliegende Wohnungen geteilt.
Der gemeinsame Hauseingang liegt im Mittelgeschoss.
In der grosszügigen Eingangshalle gibt es genügend Platz für drei Wohnungstüren.
Durch die Unterteilung der bestehenden Treppe erhalten die Wohnungen im Erdgeschoss und im Dachgeschoss einen privaten Zugang.
Im Haus S. ist die Treppe nicht individuell zugeordnet, sondern als gemeinsames Treppenhaus genutzt.
Dieses erschliesst je eine Wohnung im Erdgeschoss und im Obergeschoss sowie unabhängige Zimmer im Dachgeschoss.
Diese Zimmer können als Arbeits-, Jugend- oder Gästezimmer zu den Wohnungen geschaltet werden.
Ihr Zugang erfolgt ebenfalls über das gemeinsame Treppenhaus.
Werden diese Zimmer nicht mehr benötigt, können sie einzeln oder zusammen als Dachgeschosswohnung vermietet werden.
Eine weitsichtig gestaltete Erschliessung bietet die Möglichkeit, die Wohnungen im Laufe der Zeit an sich ändernde Raumbedürfnisse anzupassen.
Dieser Bereich richtet sich an Gemeinden, Kommunen, Bewohnerinnen und Bewohner, die aktiv an der Transformation ihrer EFH-Siedlung(en) teilnehmen möchten. Nur in französischer Sprache verfügbar.
Der Bericht « Densification des zones villas. Une grille de référence », der für die Region Morges erstellt wurde, ist kostenlos im PDF-Format verfügbar.
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Cette section s’adresse aux propriétaires d’une maison individuelle qui souhaitent la rénover/transformer pour l’adapter à leurs besoins.
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