Einfamilienhäuser weiterbauen und neu nutzen

Eine·n Notar·in miteinbeziehen

Vom Bedürfnis ausgehen, nicht von der Lösung

In den meisten Familien besteht das Vermögen hauptsächlich aus Immobilien. Die Aufgabe des Notars besteht darin, die Eigentümer bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen, die auf ihre familiäre Situation zugeschnitten sind.

Der effektivste Ansatz ist es, seine Bedürfnisse zu formulieren, anstatt gleich eine juristische Lösung vorzuschlagen: «Ich möchte in meiner Wohnung bleiben, ohne Miete zu zahlen» oder «Ich möchte hier wohnen, ohne dass dies eine Belastung für meine Tochter darstellt, die die zukünftige Eigentümerin sein wird». Ausgehend von diesen Wünschen definiert der Notar das passende Rechtsinstrument (Nutzniessung, Wohnrecht, Stockwerkeigentum usw.)

Vorgefasste Meinungen können die Lösungsfindung erschweren. Im Gespräch mit dem Notar kann sich nämlich zeigen, dass zunächst ein anderes Problem gelöst oder die Situation aus einem völlig anderen Blickwinkel betrachtet werden muss.

Tipp: Legen Sie bei der ersten Beratung alle Ihre Szenarien dar, auch wenn diese noch vage sind. Sie sind die Grundlage für die Erarbeitung der rechtlichen Lösung.

Synergie zwischen Notar und Architekt

Der Erfolg eines Projekts beruht auf der engen Zusammenarbeit von Notaren und Architekten. Rechtliche Entscheidungen haben architektonische Auswirkungen, die es vorwegzunehmen gilt.

So verlangt das Gesetz im Rahmen des Stockwerkeigentums beispielsweise eine genaue dreidimensionale Abgrenzung der Räume, die einem ausschliesslichen Nutzungsrecht unterliegen. Jede Einheit muss einen geschlossenen und eigenständigen Raum bilden.

Es ist daher strategisch wichtig, den Notar frühzeitig, idealerweise noch vor Einreichung des Baugesuchs, einzubeziehen. Dies gewährleistet von Anfang an die rechtliche Tragfähigkeit des Projekts, sorgt für einen reibungslosen Ablauf des gesamten Prozesses und vermeidet kostspielige Verzögerungen.

Verschiedene Notariatssysteme

Die Organisation des Notariats variiert in der Schweiz von Kanton zu Kanton.

Man unterscheidet zwei Arten:

  • Das Beamtennotariat (z. B. im Kanton Zürich): Die Notare sind Staatsbeamte.
  • Das lateinische Notariat (in der Westschweiz): Die Notare sind Selbstständigerwerbende. Sie beraten ihre Mandanten und begleiten sie vom Beginn des Projekts bis zur Eintragung im Grundbuch.

Immobilienbesteuerung

Jede rechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Vermietung oder der Übertragung einer Immobilie hat steuerliche Konsequenzen.

Notare sind mit dem Immobiliensteuerrecht bestens vertraut und können die Auswirkungen jeder Option einschätzen.

Da sich das Steuerrecht von Kanton zu Kanton erheblich unterscheiden kann, ist es unerlässlich, einen in dem betreffenden Kanton ansässigen Notar zu konsultieren.

Bei komplexeren Vorhaben, beispielsweise bei Beteiligung einer Gesellschaft, ist die Hinzuziehung eines Spezialisten sinnvoll.

Für im Immobilienbereich tätige Personen ist die steuerliche Einstufung ihrer Immobilie als Privat- oder Geschäftsvermögen von Bedeutung.

  • Privatvermögen: Handelt es sich um ein Projekt im Zusammenhang mit einer Familienübertragung und ist eine der Wohnungen für den Eigenbedarf bestimmt, behält die Immobilie in der Regel ihren Status als Privatvermögen.
  • Geschäftsvermögen: Das Risiko einer Umqualifizierung in Geschäftsvermögen steigt, wenn die Immobilie zur Gewinnmaximierung verkauft wird, der Eigentümer keine der Wohnungen selbst bewohnt und dazu in der Branche beruflich tätig ist.

Wir danken dem Schweizer Notarenverband und insbesondere Frau Keiser-Wüger für ihre Beiträge zu dieser Seite.

Bitte überprüfen Sie die Informationen bei einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl.

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