Einfamilienhäuser weiterbauen und neu nutzen

Übergeben

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, ein Einfamilienhaus zu übertragen:

  1. Übernahme durch einen Erben: Ein einziger Nachkomme übernimmt die Liegenschaft und zahlt seine Geschwister aus.
  2. Verkauf der Immobilie: Das Objekt wird verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt.
  3. Hausteilung

Warum ist die Hausteilung eine interessante Lösung?

Die Hausteilung ist zwar weniger bekannt, hat aber zahlreiche Vorteile. Da mindestens eine zusätzliche Wohnung geschaffen wird, können die Eltern weiterhin im Haus wohnen und die Liegenschaft bereits der nächsten Generation zur Verfügung stellen.

Die Hausteilung ist eine besonders geeignete Lösung, um eine andernfalls komplexe Nachfolgeplanung einfacher zu gestalten.

Selbst wenn die Aufteilung der Liegenschaft auf den ersten Blick ungleich erscheint, gibt es juristische und finanzielle Instrumente, um den perfekten Ausgleich und die Gleichbehandlung aller Erben sicherzustellen.

Beispiel einer Nachfolgeregelung

Ausgangslage

Eine Familie mit zwei Kindern plant die Erbfolge.

  • Die Eltern möchten im Haus wohnen bleiben.
  • Der Sohn (verheiratet, zwei Kinder) kann sich vorstellen, das Haus zu übernehmen und mit seiner Familie zu bewohnen.
  • Die Tochter hat kein Interesse daran, das Haus selbst zu bewohnen.

Hausteilung

Das Einfamilienhaus wird in zwei Wohnungen umgebaut und energetisch saniert:

  1. Eine grosszügige Wohnung für den Sohn und seine Familie.
  2. Eine kleinere, barrierefreie Wohnung für die Eltern.

Rechtlich fällt die kleinere Wohnung an die Tochter, faktisch wird sie jedoch von den Eltern bewohnt.

Rechtliche und finanzielle Lösungen

Aufteilung der Hypothekarschuld

Es wird ein Stockwerkeigentum (StWE) begründet. Dabei wird die bestehende Hypothekarschuld proportional zur Fläche der beiden Wohnungen aufgeteilt. Jede Einheit haftet fortan separat für ihren eigenen Schuldenanteil.

Bauleitung und Wertsteigerung

Der im Baugewerbe tätige Sohn leitet die gesamten Umbauarbeiten, einschliesslich der Arbeiten am Hausteil seiner Schwester. So profitiert sie von einer Immobilienwertsteigerung, ohne Eigenkapital investieren zu müssen.

Aufteilung der Eigentumsrechte (Nutzniessung und Eigentum)

  • Die Tochter wird Eigentümerin der kleinen Einheit.
  • Diese Einheit ist mit einem Nutzniessungsrecht zugunsten der Eltern belastet.
  • Der Wert des Nutzniessungsrechts wird basierend auf der statistischen Lebenserwartung der Eltern berechnet, kapitalisiert und in der Bilanz ausgewiesen.
  • Die Eltern tragen die Hypothekarzinsen und versteuern die kleinere Wohnung als Nutzniesser.
  • Die unmittelbare finanzielle Belastung für die Tochter bleibt dadurch minimal.

Finanzieller Schlussausgleich

Nach der Aufteilung bleibt ein Wertungleichgewicht zwischen den beiden Einheiten bestehen. Dieses wird durch eine finanzielle Ausgleichszahlung (Schenkung) des Sohnes an seine Schwester ausgeglichen.

Resultat

Dank dieser massgeschneiderten Strukturierung des Erbes erhalten beide Geschwister einen identischen Nettowert, obwohl die Wohnungen unterschiedlich gross sind. Sämtliche wirtschaftlichen Faktoren wie Baukosten, Schulden, Nutzniessungswert und Ausgleichszahlungen werden berücksichtigt, um eine ausgewogene Übertragung der Liegenschaft zu gewährleisten.

Dieses Beispiel zeigt: Eine Hausteilung, kombiniert mit einer präzisen Nachfolgeplanung, ermöglicht es, die Interessen aller Parteien zu wahren: den Verbleib der Eltern im Haus, die Übernahme durch eines der Geschwister und die Gleichbehandlung des anderen.

Wir danken dem Schweizer Notarenverband und insbesondere Frau Keiser-Wüger für ihre Beiträge zu dieser Seite.

Bitte überprüfen Sie die Informationen bei einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl.

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