Wenn man ein Haus teilen will, muss man erst wissen, was möglich ist. Das abzuklären, ist die Aufgabe eines Architekten oder einer Architektin.
Achtung: Es handelt sich hier noch nicht um ein Vorprojekt!
Es wird vielmehr eine Auslegeordnung der verschiedenen Optionen erstellt. Die Darstellung bleibt schematisch.
Das eigentliche Vorprojekt kommt später, wenn die gewählte Option weiter ausgearbeitet werden soll.
Diese Auslegeordnung bildet eine solide Entscheidungsgrundlage.
Sie hilft, das Projekt reifen zu lassen, die Vorstellungen und Wohnbedürfnisse zu präzisieren, die Familienmitglieder über die Zukunft des Hauses zu konsultieren und gemeinsam mit einer Notarin oder einem Notar die rechtliche Form der neuen Wohnung zu klären.
Auf der Grundlage der Potenzialstudie kann auch die finanzielle Machbarkeit geprüft werden.
Dazu gehört abzuklären, wem und zu welchem Preis die neue Wohnung angeboten werden kann oder soll.
Kennt man die Anzahl und die Fläche der zu schaffenden Wohnungen, lassen sich die potenziellen Mieteinnahmen schätzen.
Mit dieser Information können Finanzierungsspezialisten den groben Kostenrahmen des Projekts abstecken.
Das ist entscheidend: Wenn das Ziel des Projekts darin besteht, eine Wohnung in einer bestimmten Preisklasse anzubieten, kann das Projekt seinen Sinn verlieren, wenn schlussendlich die Baukosten eine Miete verlangen, die weit darüber liegt.
Nicht die Baukosten sollten die Miete bestimmen, sondern umgekehrt sollte die plausible Miete die maximale Investitionssumme festlegen.
Natürlich müssen die Architekt·innen die Machbarkeit des Projekts im definierten Kostenrahmen bestätigen.
Phase 1:
Zieldefinition
Leistungen der Architekt·innen
Austausch mit den Auftraggeber·innen, Übersetzung ihrer Vorstellungen in Bedürfnisse:
Kostenschätzung:
Beschaffung der Projektgrundlagen:
Fristenschätzung:
Phase 2 :
Vorstudien
Leistungen der Architekt·innen
Machbarkeitsstudie
Empfehlung der verschiedenen Fachplaner·innen entsprechend den Projektanforderungen:
Skizze Pflichentheft:
Phase 3 :
Projektstudie
Phase 3.31 :
Vorprojekt
Unterzeichnung eines SIA-Vertrags. Fortsetzung der Studie gemäss der vereinbarten Leistungen und Honorare (SIA-Norm 102). SIA 102).
Zieldefinition
Architekt·in und Notar·in
Vorstudien
Leistungen der Architekt·innen
Machbarkeitsstudie
Projektfinanzierung
Leistungen der Finanzierungsberatung
Auf Grundlage der Zieldefinition und der Vorstudien:
Die Potenzialstudie ist eine in sich abgeschlossene Etappe, die unabhängig vom weiteren Projektverlauf durchgeführt wird. Es wird empfohlen, einen Vertrag mit dem beauftragten Architekturbüro abzuschliessen, in dem die erwarteten Leistungen und deren Kosten festgelegt werden – entweder als Pauschalhonorar oder mit einer Honorarofferte nach Zeitaufwand.
Einige Eigentümer·innen beauftragen für diese Studie mehrere Büros parallel oder nacheinander.
Das erfordert zwar eine zusätzliche finanzielle Investition, bietet aber mehr Varianten und ermöglicht es, die Qualität der Zusammenarbeit mit verschiedenen Architekturbüros zu testen.
Für die weitere Projektentwicklung (Vorprojekt) besteht keine Verpflichtung, mit demselben Architekturstudio zusammenzuarbeiten.
Die Auswahl eines Architekten oder einer Architektin ist eine persönliche Angelegenheit.
Es besteht die Möglichkeit, sich an Berufsverbände zu wenden.
Eine gute Strategie ist, sich von Projekten inspirieren lassen, die in der Umgebung realisiert wurden, die Eigentümer·innen kontaktieren und sie zu ihren Erfahrungen befragen.
Meistens wird sehr gerne über die eigene Haus- und Projektgeschichte Auskunft gegeben.
Die Mitglieder von CasaFair können eine Beratung zur Auswahl von Architekten·innen in Anspruch nehmen:
Die Auswahl der optimalen Variante, die Definition des Budgets und des rechtlichen Rahmens sind Teile eines Prozesses, der mehrere Monate oder länger dauern kann.
Der Bericht « Densification des zones villas. Une grille de référence », der für die Region Morges erstellt wurde, ist kostenlos im PDF-Format verfügbar.
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus, um den Link zum Download zu erhalten.
Dieser Bereich richtet sich an Gemeinden, Kommunen, Bewohnerinnen und Bewohner, die aktiv an der Transformation ihrer EFH-Siedlung(en) teilnehmen möchten. Nur in französischer Sprache verfügbar.
Cette section s’adresse aux propriétaires d’une maison individuelle qui souhaitent la rénover/transformer pour l’adapter à leurs besoins.
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